Bienenzuchtverein Bechen e.V.
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Aktuelles
beim Bienenzuchtverein Bechen
  • Anfänger-Lehrgang 2012 "Einführung in die Bienenhaltung", Start am 25. Februar 2012
    alle Plätze sind besetzt >>> mehr dazu >>>
  • Nachmeldung an die Tierseuchenkasse, bis 28. Februar 2012
    unter bestimmten Bedingungen, >>> zu den Einzelheiten >>>
  • Monatsversammlung am Sonntag, 04. März 2012, Beginn 09.30 Uhr, im Lehrbienenstand Krautweg
  • Seminar "Hummeln", Samstag, 10. März
    jetzt schon anmelden, >>> mehr dazu >>>
  • Honig-Lehrgang, Samstag, 17. März
    jetzt schon anmelden, >>> mehr dazu >>>
  • Anfänger-Lehrgang "Einführung in die Bienenhaltung", Samstag, 24. März
    >>> mehr dazu >>>
  • Seminar "Wildbienen", Samstag, 31. März
    jetzt schon anmelden, >>> mehr dazu >>>
  • Anlässe für Meldungen
    >>> mehr dazu >>>
diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 08.02.2012

 

Anlässe für Meldungen und Maßnahmen

bis 31.01. des Jahres
Meldung an die Tierseuchenkasse NRW
Anzahl der Völker, die am 01.01. vorhanden waren
 
Hier können Sie den Meldevordruck aus dem Internet als PDF-Datei herunterladen:
bis 28.02. des Jahres Nachmeldung an die Tierseuchenkasse NRW
ist nur dann erforderlich,
  • wenn 11 oder mehr Völker am Stichtag 15.02. vorhanden sind und sich die Zahl der Bienenvölker seit dem 01.01. des Jahres um mehr als 10 v.H. erhöht hat, und zwar dadurch dass in der Zeit vom 01.01 bis 15.02. Bienenvölker von anderen Imkern hinzu gekommen sind
     
    oder
     
  • wenn die Bienenhaltung aufgegeben wurde, ist dies der Tierseuchenkasse schriftlich mitzuteilen.
    >> weiter zu den Meldebogen >>
Beginn der Bienenhaltung
 
  1. Bestand an die Tierseuchenkasse schriftlich melden.
    >> weitere Informationen >>
    eine Beitragspflicht beginnt erst ab dem nächsten Jahr.
  2. Anzahl und Standort der Völker an Veterinäramt melden
    (§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung)
Übernahme von Bienenvölkern von einem anderen Imker
 
  1. Übergang des Bestands an die Tierseuchenkasse schriftlich melden.
  2. Übergang, Anzahl und Standort der Völker an Veterinäramt melden
    (§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung)
Änderung der Zahl der Bienenvölker
 
  1. neue Anzahl an die Tierseuchenkasse schriftlich melden.
  2. neue Anzahl an Veterinäramt melden
    (§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung)
Neuer Standort in einer anderen Gemeinde
 
  1. an die Tierseuchenkasse schriftlich melden.
    eine Beitragspflicht beginnt erst ab dem nächsten Jahr.
  2. Anzahl und Standort der Völker an Veterinäramt melden
    (§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung)
Änderung der eigenen Anschrift
 
  1. an die Tierseuchenkasse schriftlich melden.
  2. an Veterinäramt melden
    (§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung)
Beendigung der Bienenhaltung
 
  1. Beendigung der Bienenhaltung an die Tierseuchenkasse schriftlich melden.
  2. Beendigung an Veterinäramt melden
    (§ 1a der Bienenseuchen-Verordnung)

 

Meldung an die Tierseuchenkasse
 


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Kontakt

  Bienenzuchtverein Bechen e.V.
z.H. Klaus Hoppe
Sonnenhöhe 32
51515 Kürten
 
Mail: kontakt@bienenzuchtverein-bechen.de

 
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Impressum

Bienenzuchtverein Bechen e.V, Vereinsnummer 3501 IV Rheinland
Lehrbienenstand Krautweg
51515 Kürten-Herrscherthal
Postanschrift Bienenzuchtverein Bechen e.V.
z.H. Klaus Hoppe
Sonnenhöhe 32
51515 Kürten
Gerichtsstand Bergisch Gladbach VR 1497
Gemeinnützigkeit anerkannt vom Finanzamt Bergisch Gladbach - 204/0066/1646
1. Vorsitzender Klaus Hoppe
Sonnenhöhe 32
51515 Kürten
Telefon: 02268-6404
2. Vorsitzender Hans-Jochen Filz
Omknupp 21
51515 Kürten
Telefon: 02268-6222
1. Kassierer Rüdiger Rötzel
Calenberger Weg 71
51515 Kürten
Telefon: 02207-7272
1. Schriftführer Heinz-Jakob Lenßen
Scheurener Str. 76A
51519 Odenthal
Telefon: 02207-5103
Internet www.bienenzuchtverein-bechen.de
E-Mail kontakt@bienenzuchtverein-bechen.de

 
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